
Brand- und Rauchschutztüren
Aus Aluminium und Glas
Die Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes regeln, wo Brandschutztüren installiert werden müssen. In der Regel sind Brandschutztüren in Öffnungen in Trennwänden und Brandschutzwänden erforderlich. Dies gilt sowohl im privaten Sektor als auch im Büro oder in der Industrie.

Rundum geschützt
Ohne Einschränkungen im Design
Wir liefern Brandschutzelemente wie Brand- und Rauchschutztüren und -fenster für den vorbeugenden baulichen Brandschutz. Die von uns eingesetzten Aluminiumprofile kombinieren eine schlanke, filigrane Optik mit hoher Sicherheit.
Als „Mitglied der Gütergemeinschaft für Brandschutz“ verfügen wir über ein ausgeprägtes Fachwissen, um den komplexen Anforderungen an den Brandschutz bei Stahlkonstruktionen gerecht zu werden.

Festellanlagen statt Keile
Brandschutztüren müssen hindernisfrei bleiben
Brandschutztüren dürfen niemals mit einem Holzkeil oder anderen Sperren offengehalten werden – das ist grob fahrlässig! Soll eine Brandschutztür offenbleiben, so müssen zugelassene Feststellanlagen verwendet werden. Feststellanlagen garantieren, dass die Türe auch im Brandfall sicher schließt, auch wenn sie tagsüber offensteht.